Einzahlung in das Stiftungsvermögen
Die Albert Christoph Reck Stiftung benötigt für die Gründung noch 20 000,- € Stiftungskapital.
3.000 / 20.000
Spenden für die Stiftung
Neben den Spende in das Stiftungskapital der Albert Christoph Reck Stiftung sind Spenden für die Aktivitäten der Stiftung jederzeit willkommen.
Bankverbindung
Spenden Sie auf das gebührenfreie Anderkonto des Anwalts
Horst Schumacher, Kanzlei Dr. Dörfelt – Schumacher – Grützner und Sozien
IBAN: DE34200691300107296380
BIC: GENODEF1BBR
Bank: Raiffeisenbank Henstedt-Ulzburg eG
Spendenformular
Bitte benutzen Sie, wenn Sie in das Stiftungsvermögen oder als Spende einzahlen möchten dieses Reck-Stiftung Spendenformular. Dort finden Sie auch die Bedingungen des Anderkontos.
Stifterrolle
Spender und Einzahler in das Stiftungsvermögen werde nach §13 des Spendenformulars in die Stifterrolle aufgenommen.